Energieausweis erstellen - wozu und warum brauche ich ihn?
Der Energieausweis ist ein Ausweis für Immobilien, welcher die energetische Eigenschaften von
Wohnungen, Häusern und ganzen
Mehrfamilienhäusern bewertet und damit vergleichbar macht. Einfach gesagt gibt er somit eine Aussage über die Energieeffizienz.
Mit der Einführung des Energieausweises sollte mehr Klarheit über den Energieverbrauch für
Käufer und
Verkäufer von Immobilien geschaffen werden. Er dient damit zur besseren Einschätzung der zu erwartenden Nebenkosten und gibt Empfehlungen über zukünftige Modernisierungsmaßnahmen. Beim
Verkauf von Immobilien ist dieser zwangsläufig notwendig und immer zu übergeben. Daher sind Verkäufer verpflichtet diesen vor dem Verkauf zu beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
1. Was ist alles im Energieausweis enthalten?2. Wie wird der online Energieausweis erstellt?3. Welche Unterschiede gibt: Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis?4. Energieausweis richtig lesen: auf was muss ich achten?5. Brauche ich einen Energieausweis beim Verkauf meiner Immobilie?6. Wie hoch sind die Kosten für einen Energieausweis?1. Was ist alles im Energieausweis enthalten?
Im Allgemeinen gibt der Energieausweis Informationen zur energetischen Beschaffenheit der Immobilie. Darüber hinaus gibt er ebenfalls eine Auskunft über die empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen (bspw. Sanierung der Fassade, Erneuerung des Dachs etc.).
Im Energieausweis sind Angaben zum Haus oder zu der Wohnung, zu den verwendeten Heizstoffen (zum Beispiel Gas, Öl, oder Strom) sowie Aussagen zu den Energiekennwerten des Gebäudes. Die Ausweise für Wohngebäude führen darüber hinaus auf, welche Energieeffizienzklasse das Gebäude hat. Diese Klassen werden in bekannten Zahlen von A+ bis H aufgezeigt. A stellt dabei die Beste und H die schlechteste Klasse dar.
Die Regelungen zum Energieausweis sind dabei im Gebäudenergiegesetz geregelt, wohingegen die Regelungen des Energieausweises in der EnEV (Energieeinsparverordnung) geregelt sind.
2. Wie wird der online Energieausweis erstellt?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Energieausweis immer von sachkundigen Experten erstellt werden muss. Dieses können Personen mit entsprechendem Nachweis sein oder Handwerksmeister bzw. geprüfte/staatlich anerkannte Techniker.
Sie als
Besitzer eines Hauses oder Wohnung brauchen jedoch keinen Energieberater vor Ort beantragen, sondern können bei uns alles bequem von zu Hause aus regeln. Dabei müssen Sie uns nur ein
paar wenige Informationen übermitteln (bspw. Gebäudeart, Art der Lüftung, Jahr der Sanierung, Verglasung der Fenster etc.). Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor dem
Verkauf Ihres Mehrfamilienhauses bzw. Ihrer Wohnung, dass wir den Energieausweis für Sie beantragen können. Alle benötigten Informationen können Sie uns
bequem über das Telefon übermitteln.
3. Welche Unterschiede gibt: Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis?
Es gibt zwei
unterschiedliche Methoden zur Erstellung eines Energieausweises. Dabei ist die Auswahl der Methode an bestimmte Kriterien geknüpft:
Bedarfsausweis
- Baujahr vor 1965 oder Bauantrag vor 1977 gestellt
- Wohneinheiten kleiner 5
Verbrauchsausweis
- Wohneinheiten größer 5 und kein Neubau
- Wohneinheiten unter 5 und kein Neubau sowie Baujahr nach 1977
- Wohneinheiten unter 5 und kein Neubau sowie Baujahr nach 1977 (hier muss noch ein Nachweis der Einhaltung der Wärmeschutzverordnung von 1977 erbracht werden)
Der Verbrauchsausweis richtet sich dabei nach dem Energieverbrauch des Gebäudes und nicht an den bautechnischen Gegebenheiten einer Immobilie. Daher brauchen Sie auch unterschiedliche Informationen bei der Beantragung eines Verbrauchsausweises (bspw. verbrauchte Energiemenge in Kilowattstunden von mindestens drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden).
4. Energieausweis richtig lesen: auf was muss ich achten?
Der wichtigste Teil des Energieausweises ist die Übersicht zum Energiebedarf:

Hier finden Sie die Informationen zum Endenergiebedarf und zum Primärenergiebedarf des Gebäudes. Für Sie als Eigentümer ist der erste Wert entscheidender, da Sie diesen beim Verkauf auch angeben müssen. Grundsätzlich können Sie die Skala aber ähnlich wie bei Elektrogeräten lesen, je höher der Wert, desto schlechter die Energiebilanz des Gebäudes.
Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie jährlich pro Quadratmeter zur Beheizung der Wohnung bzw. zur Aufbereitung des Warmwassers benötigt wird. Grundlage für die Berechnung sind energetisch relevante Informationen wie bspw. Dämmung des Gebäudes, Wandstärken und welches Heizsystem genutzt wird. Allerdings ist zu beachten, dass dieser Wert nur einen Vergleichswert darstellt. Die tatsächlichen Heizkosten können davon abweichen, wenn der Eigentümer bspw. mehr heizt oder die Temperaturen besonders niedrig waren.
Im Vergleich dazu gibt der Primärenergiebedarf eher Auskunft über die ökologische Energieeffizienz, da es auch den energetischen Aufwand zur Gewinnung und Bereitstellung eines Energieträgers berücksichtigt.
Wie interpretiere ich den Ausweis nun richtig?
Die Tabelle (Quelle: Verbraucherzentrale NRW) zeigt die ungefähren Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche eines Gebäudes der entsprechenden Energieeffizienzklasse:

5. Brauche ich einen Energieausweis beim Verkauf meiner Immobilie?
Ja, Sie brauchen immer einen Energieausweis beim Verkauf und der Vermietung. Die einzige Ausnahme ist ein denkmalgeschütztes Objekt (diese finden Sie meistens in
Leipzig). Hier benötigen Sie keinen Energieausweis.
6. Wie hoch sind die Kosten für einen Energieausweis?
Die Kosten für den Energieausweis sind abhängig von Ihrer Immobilie und der Art des Ausweises. Sie können aber mit ca. 50 bis 100 € für einen online Energieausweis kalkulieren.

Übermitteln Sie uns online einige wenige Informationen und einer unserer Experten wird Sie schnellstmöglich kontaktieren.
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