Der Energieausweis ist ein Ausweis für Immobilien, welcher die energetische Eigenschaften von Wohnungen, Häusern und ganzen Mehrfamilienhäusern bewertet und damit vergleichbar macht. Einfach gesagt gibt er somit eine Aussage über die Energieeffizienz.
Mit der Einführung des Energieausweises sollte mehr Klarheit über den Energieverbrauch für Käufer und Verkäufer von Immobilien geschaffen werden. Er dient damit zur besseren Einschätzung der zu erwartenden Nebenkosten und gibt Empfehlungen über zukünftige Modernisierungsmaßnahmen. Beim Verkauf von Immobilien ist dieser zwangsläufig notwendig und immer zu übergeben. Daher sind Verkäufer verpflichtet diesen vor dem Verkauf zu beantragen.
Im Allgemeinen gibt der Energieausweis Informationen zur energetischen Beschaffenheit der Immobilie. Darüber hinaus gibt er ebenfalls eine Auskunft über die empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen (bspw. Sanierung der Fassade, Erneuerung des Dachs etc.).
Im Energieausweis sind Angaben zum Haus oder zu der Wohnung, zu den verwendeten Heizstoffen (zum Beispiel Gas, Öl, oder Strom) sowie Aussagen zu den Energiekennwerten des Gebäudes. Die Ausweise für Wohngebäude führen darüber hinaus auf, welche Energieeffizienzklasse das Gebäude hat. Diese Klassen werden in bekannten Zahlen von A+ bis H aufgezeigt. A stellt dabei die Beste und H die schlechteste Klasse dar.
Die Regelungen zum Energieausweis sind dabei im Gebäudeenergiegesetz geregelt, wohingegen die Regelungen des Energieausweises in der EnEV (Energieeinsparverordnung) geregelt sind.
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Der ausgestellte Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Danach sollte er erneuert werden, wenden Sie sich dabei an einen Profi. Lassen Sie sich hier einen Energieausweis schnell und einfach erstellen.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Energieausweis immer von sachkundigen Experten erstellt werden muss. Dieses können Personen mit entsprechendem Nachweis sein oder Handwerksmeister bzw. geprüfte/staatlich anerkannte Techniker.
Sie als Besitzer eines Hauses oder Wohnung brauchen jedoch keinen Energieberater vor Ort beantragen, sondern können bei uns alles bequem von zu Hause aus regeln. Dabei müssen Sie uns nur ein paar wenige Informationen übermitteln (bspw. Gebäudeart, Art der Lüftung, Jahr der Sanierung, Verglasung der Fenster etc.). Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor dem Verkauf Ihres Mehrfamilienhauses bzw. Ihrer Wohnung, dass wir den Energieausweis für Sie beantragen können. Alle benötigten Informationen können Sie uns bequem über das Telefon übermitteln.
Die Grundlage der Erstellung des Energieausweises sind Angaben zum Heizenergieverbrauch und dem Stromenergieverbrauch des Objektes in den letzten drei Jahren. Darüber hinaus werden Bilder des Objektes benötigt.
Der Energieausweis kann nicht von jedem erstellt werden. Dementsprechend kann man den Energieausweis nicht selber erstellen, es sei denn man hat eine besondere Aus- und Weiterbildung dazu gemacht. Es ist sinnvoll sich einen Energieberater mit viel Erfahrung auf diesem Fachgebiet zu suchen, da dieser den Ausweis deutlich schneller und genauer erstellen kann.
Es gibt zwei unterschiedliche Methoden zur Erstellung eines Energieausweises. Dabei ist die Auswahl der Methode an bestimmte Kriterien geknüpft:
Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis richtet sich dabei nach dem Energieverbrauch des Gebäudes und nicht an den bautechnischen Gegebenheiten einer Immobilie. Daher brauchen Sie auch unterschiedliche Informationen bei der Beantragung eines Verbrauchsausweises (bspw. verbrauchte Energiemenge in Kilowattstunden von mindestens drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden).
Hier finden Sie die Informationen zum Endenergiebedarf und zum Primärenergiebedarf des Gebäudes. Für Sie als Eigentümer ist der erste Wert entscheidender, da Sie diesen beim Verkauf auch angeben müssen. Grundsätzlich können Sie die Skala aber ähnlich wie bei Elektrogeräten lesen, je höher der Wert, desto schlechter die Energiebilanz des Gebäudes.
Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie jährlich pro Quadratmeter zur Beheizung der Wohnung bzw. zur Aufbereitung des Warmwassers benötigt wird. Grundlage für die Berechnung sind energetisch relevante Informationen wie bspw. Dämmung des Gebäudes, Wandstärken und welches Heizsystem genutzt wird. Allerdings ist zu beachten, dass dieser Wert nur einen Vergleichswert darstellt. Die tatsächlichen Heizkosten können davon abweichen, wenn der Eigentümer bspw. mehr heizt oder die Temperaturen besonders niedrig waren.
Im Vergleich dazu gibt der Primärenergiebedarf eher Auskunft über die ökologische Energieeffizienz, da es auch den energetischen Aufwand zur Gewinnung und Bereitstellung eines Energieträgers berücksichtigt.
Die Tabelle (Quelle: Verbraucherzentrale NRW) zeigt die ungefähren Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche eines Gebäudes der entsprechenden Energieeffizienzklasse:
Ja, Sie brauchen beim Verkauf oder Vermietung zwangsläufig einen Energieausweis. Die einzige Ausnahme ist ein denkmalgeschütztes Objekt (diese finden Sie meistens in LEIPZIG). Hier benötigen Sie keinen Energieausweis.
5.1 Was kostet ein Energieausweis für Wohngebäude?Die Kosten für den Energieausweis sind abhängig von Ihrer Immobilie und der Art des Ausweises. Sie können aber mit ca. 50 bis 100 € für einen online Energieausweis kalkulieren. Die kosten können nicht auf den Mieter umgelegt werden.
Die Kosten für den Energieausweis sind abhängig von Ihrer Immobilie und der Art des Ausweises. Sie können aber mit ca. 50 bis 150 € für einen online Energieausweis kalkulieren. Die kosten können nicht auf den Mieter umgelegt werden und sind abhängig von dem jeweiligen Ausweis.
Die Kosten für den Energieausweis sind abhängig von dem Mehrfamilienhaus. Die günstigeren Verbrauchsausweise können erstellt werden, wenn Sie mehr als 5 Einheiten haben oder bei weniger als 5 Einheiten aber mit einem Baujahr nach 1977. In Abhängigkeit von einem weiteren Aufwand liegen die Kosten bei ca. 100 bis 200 €. Fragen Sie uns gerne für die Erstellung eines Energieausweises an.
Das neue Gebäudeenergiegesetz schreibt Bauherren bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen energetische Vorgaben vor, wie beispielsweise der Austausch von bestimmten Heizkesseln und bessere Wärmedämmung. Es ersetzt die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), die Inhalte sind allerdings im GEG gebündelt und weitgehend gleich.
Der Energieausweis dient zur Aufdeckung von bestehenden Defiziten bei den energetischen Eigenschaften von Gebäuden und die Modernisierung dieser zu fördern. Der Energieausweis darf nur von Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen, sowie Berufspraxis ausgestellt werden. Bei der Beantragung können Ihnen Partner, wie mietshausverkaufen.de, Ihnen helfen.
Die Ausstellung des Ausweises kann innerhalb kurzer Zeit erfolgen. Bei einem Kauf eines Gründstücks, welches neu bebaut werden soll, müssen die Bauherren einen Energieausweis beantragen.
Fast jedes neue Objekt mit Heizung oder Belüftungsanlage braucht einen Energieausweis. Die einzigen Ausnahmen sind Baudenkmäler, kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern oder dauerhaft selbst genutzte Objekte. Weitere Ausnahmefälle finden Sie im Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Der Energieausweis wurde eingeführt, um einen Vergleich der energetischen Klassen von Immobilien zu ermöglichen und die Beurteilung der Energieeffizienz besser durchführen zu können. Durch den Energieausweis soll sichergestellt werden, dass die Regeln des GEG eingehalten werden.
Wenn Sie Ihre Wohnung neu vermieten wollen, sind Sie verpflichtet dem neuen Mieter einen Energieausweis vorzulegen. Die gleiche Pflicht gilt bei einem bevorstehenden Verkauf.
Ein Energieausweis gibt an, womit ein Haus beheizt wird und gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes. Neuere Energieausweise zeigen außerdem die Energieeffizienzklasse eines Hauses an, vergleichbar mit dem EU-Energielabel für Elektrogeräte.
Nein, den Ausweis erstellt man für jedes Gebäude, dementsprechend hat ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohnungen nur einen Energieausweis, da der Energieverbrauch des gesamten Hauses verrechnet wird. Die energetische Beschaffenheit des Hauses ist für alle Wohnungen identisch.
Wenden Sie sich einfach an uns, wir erstellen Ihnen auch Energieausweise für Wohngebäude. Der Energieausweis wird nicht für jede Wohnung einzeln erstellt sondern für ein gesamtes Mehrfamilienhaus. Der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) zeigt den jährlichen Energiebedarf bzw. - verbrauch für Heizung und Warmwasseraufbereitung an.