GRUNDBUCHAUSZUG
Einen Grundbuchauszug können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht mit einem Grundbuchamt anfordern. Diesen können Sie einfach mündlich oder schriftlich beantragen, mit Angaben zu Ihrem Namen, Telefonnummer und Anschrift. Der Grundbuchauszug gibt an, welche Lasten auf dem dazugehörigen Grundstück liegen und ob andere Personen über Rechte an diesem verfügen. Es ist sehr wichtig, dass der Auszug nicht älter als 3 Monate alt ist.
FLURKARTE
Eine Flurkarte wird für die Beantragung einer Baugenehmigung benötigt. Diese kann problemlos bei dem zuständigen Katasteramt beantragt werden und darf, genauso wie der Grundbuchauszug, nicht älter als 3 Monate sein. Die Beantragung und Ausführung der Flurkarte kostet zwischen 12 Euro und 50 Euro. Falls sich die Nutzungsart oder die Lagebezeichnung ändert, kann dies auch kostenlos durchgeführt werden.


GRUNDSTEUERBESCHEID
Der Grundsteuerbescheid wird einmal pro Jahr an Immobilieneigentümer versendet. Das Finanzamt sendet den Bescheid an Ihre zuständige Gemeinde, welche daraufhin die passende Grundsteuer errechnet. Das bedeutet, dass Sie den Grundsteuerbescheid nicht extra beantragen müssen, sondern eigentlich immer vorliegen haben sollten.
GRUNDRISSE
Die Grundrisse einer Immobilie gehören zu den Grundakten eines Objekts. Die Grundakte liegen immer bei Ihrem zuständigen Bauaufsichtsamt vor. Außerdem kann der Architekt des Hauses oder der Bauträger meistens auch die passenden Grundrisse aushändigen.

GEBÄUDEVERSICHERUNG
Die Gebäudeversicherung umfasst alle fest verbundenen Gebäudeteile einer Immobilie. Dazu gehören beispielsweise Treppen, Fenster oder Türen. Die Gebäudeversicherung schließt der Eigentümer des Objekts ab, weshalb Sie diesen auch vorliegen haben sollten. Bei Fragen oder Unsicherheiten sollten Sie sich am besten an Ihre zuständige Versicherung wenden.
BAUGENEHMIGUNG
Die Baugenehmigung wird von dem zuständigen Bauamt herausgegeben und wird bei einem Hausbau benötigt. Das bedeutet, dass Sie die Baugenehmigung schon besitzen sollten, da Ihre Objekt schon gebaut ist.


BEBAUUNGSPLÄNE
Die Bebauungspläne geben an, was man bauen darf und was nicht. Diese Pläne werden von der entsprechenden Gemeinde erstellt und sollten bereits in Ihrem Besitz sein.
AUSZUG AUS BAULASTENVERZEICHNIS
Der Auszug aus dem Baulastenverzeichnis muss schriftlich beantragt werden. Dieser Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein und ist außerdem gebührenpflichtig. In diesem Auszug sind alle Baulasten beinhaltet, die auf einem Grundstück lasten.


AUSZUG AUS ALTLASTENVERZEICHNIS
Der Auszug aus dem Altlastenverzeichnis kann nur mit einem Nachweis über das Interesse beantragt werden. Dieser Auszug wird von der Gemeinde ausgehändigt und darf nicht älter als 3 Monate sein.
BILDER, RENOVIERUNGEN, MÄNGELAUFLISTUNGEN
Bilder, Renovierungen und Mängelauflistung werden von keinem Amt ausgehändigt, sondern müssen von Ihnen erstellt werden. Die Bilder können Sie entweder selbst machen oder professionell erstellen lassen. Renovierungen und Mängelauflistungen sollten auch von Ihnen dokumentiert werden.

ENERGIEAUSWEIS
Der Energieausweis kann normalerweise von Ihrem Energieversorger ausgehändigt werden. Zusätzlich kann dieser auch auch bei Ingenieuren oder Architekten beantragt werden. Der Energieausweis wird für die Energieffizienz der Immobilie benötigt. Dadurch können verschiedene Objekte auch gut verglichen werden.