Weshalb gibt es Verwalterzustimmung?
Wie der Name schon sagt gehört eine Eigentumswohnung Ihnen ganz alleine. Trotzdem benötigt man bei dem Verkauf einer Eigentumswohnung die Zustimmung des Verwalters des Hauses. Der Hintergrund dahinter ist, dass nicht einfach der Wohnungseigentümer entschieden darf, wer in das Haus zieht. Dadurch soll abgesichert werden, dass der neue Eigentümer zahlungsfähig ist. Die Verwaltungszustimmung ist daher generell eine Absicherung für den Hausverwalter und die Eigentümergemeinschaft.

Was sind die Aufgaben des Verwalters?
Der Aufwand und die Durchführung einer solchen Verwalterzustimmung sind komplexer als viele denken. Zuerst muss der Verwalter alle Dokumente selbst überprüfen. Dabei muss er die Zahlungsfähigkeit des Verkäufers prüfen. Im Falle der Richtigkeit aller Papiere muss der Verwalter seine eigene Zustimmung zu dem Verkauf abgeben. Dafür muss er extra zum Notar gehen und dort persönlich seine Zustimmung abgeben. Der nächste Schritt, den ein Verwalter dann gehen muss ist die Kommunikation und Informationsübergabe mit dem neuen Eigentümer, sowie den bereits vorhandenen Eigentümern. Darunter ist gemeint, dass der neue Eigentümer alle wichtigen und notwendigen Dokumente erhalten soll und die anderen Eigentümer über den Wechsel informiert werden. Zusätzlich bieten einige Verwalter auch eine zeitanteilige Hausgeldsabrechnung an, dies muss aber individuell geklärt werden.
Ist die Verwalterzustimmung notwendig?

Ja, die Verwalterzustimmung ist notwendig bei einem Eigentumswohnungsverkauf. Natürlich ist die Zustimmung wichtig für den Käufer und Verkäufer, aber viel wichtiger ist diese aus juristischen Gründen. Durch den Verwalter und dessen Zustimmung sind alle Dinge rund um den Verkauf und Kauf geklärt. Außerdem dient es als Absicherung für alle angehenden Parteien. Wie schon erwähnt, ist es die Aufgabe des Verwalters davor zu überprüfen, ob der Käufer den Kaufpreis auch zahlen kann. Dadurch soll abgesichert werden, dass keine bösen Überraschungen im Nachhinein auf irgendjemanden zukommen.
Ist es möglich, dass der Verwalter nicht zustimmt?
Eine Verweigerung ist durchaus möglich aber geschieht nur in den allerwenigsten Fällen. Wenn der Verwalter sich gegen eine Zustimmung entscheidet, muss er genaue Gründe angeben, weshalb seine Entscheidung so ausgefallen ist. Ein valider Punkt wäre, wenn der Verwalter weiß, dass der neue Eigentümer seinen Pflichten nicht regelgemäß nachgehen kann. Das heißt, wenn der Verwalter weiß, dass der potentielle Eigentümer zahlungsunfähig ist oder gegen die Hausordnung verstößt, kann er seine Zustimmung verweigern und somit den gesamten Kauf. Verweigerungen wegen unterschiedlicher Meinungen, persönlichen Dingen oder wenn man sich nicht gut versteht, sind natürlich nicht gültig.