Was ist die Spekulationssteuer?
Die Spekulationssteuer ist eine Steuer, die gezahlt werden muss, wenn eine Immobilie innerhalb einer festgelegten Frist verkauft wird. Dies ist auch ganz klar im Einkommensteuergesetz Paragraph 22 geregelt. Dort heißt es nämlich, dass “Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23” besteuert werden müssen.
Die Spekulationsfrist an sich beträgt 10 Jahre. Das bedeutet, dass die Spekulationssteuer anfällt, wenn man seine Immobilie innerhalb dieser 10 Jahre verkauft. Dabei gibt es jedoch auch einige Ausnahmen, die in diesem Artikel erläutert werden.
Wann wirkt die Steuer bei Immobilien?
In der Regel ist der Verkauf von selbstgenutzten Immobilien steuerfrei. Es gibt jedoch auch viele Fälle, in denen der Verkauf steuerpflichtig ist.
Gemischt genutzte Immobilie: Bei einem Objekt, das gemischt genutzt wird, wird auch die Spekulationssteuer in Teilen berechnet. Bei dem Teil, der vom Eigentümer selbst genutzt wird, muss nicht besteuert werden, der Rest jedoch schon.
Nicht selbstgenutzte Immobilie: Der wohn häufigste Fall der Spekulationssteuer. Wenn das Objekt nicht vom Eigentümer selbst genutzt wird und innerhalb der Frist verkauft wird, wird dabei auch die Steuer berechnet. Dazu zählt selbstverständlich die Vermietung dieses Objekts.
Gütertrennung: Im Falle einer Scheidung kommt oftmals auch eine Spekulationssteuer vor. Der Ehepartner, der die Immobilie zugeschrieben bekommt, muss die Steuer zahlen. Dies wirkt natürlich wieder nur, wenn die Veräußerung innerhalb der zehn Jahre liegt. Dies trifft auch bei einer vereinbarten Gütertrennung zu.
Wann sind Immobilien steuerfrei?
Die Spekulationsfrist entfällt, wenn das Objekt privat genutzt wird. Außerdem muss der Eigentümer auch keine Steuern zahlen, wenn die Immobilie im Jahr der Veräußerung, sowie in den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt wurde.
Wie kann man die Steuer vermeiden?
Es gibt einige Wege um der Spekulationssteuer zu entkommen. Die zwei wohl einfachsten Wege sind entweder die Einhaltung der Spekulationsfrist von 10 Jahren oder die Selbstnutzung der Immobilie. Des Weiteren sollte man beachten, dass man nicht mehr als drei Objekte verkauft, weil ansonsten gilt man als Immobilienhändler und muss Steuern zahlen.
Bei einem Immobilienerbe muss man als Erbe auch auf die Spekulationssteuer achten. Wenn man nämlich ein Objekt erbt, dann gilt die Spekulationsfrist ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vorbesitzer das Objekt gekauft habt. Durch das Erbe verfällt diese Frist nicht, man sollte nur genau wissen, wann der Kauf stattgefunden hat.