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Die neue Grundsteuer-Reform - Wie verändert sich meine Grundsteuer?

Taschenrechner für Grundsteuer
Erhalten Sie hier eine Übersicht zur neuen Grundsteuer

Das Wichtigste zur Grundsteuerreform in Kürze:

  • Eigentümer von Wohnungen und Mehrfamilienhäuser müssen von Juli bis Oktober 2022 relevante Daten über das Online Steuerportal Elster übermitteln
  • Die neue Grundsteuerreform greift aber erst ab 2025
  • Die neue Reform bringt für viele, aber nicht für alle, Veränderungen bei der Steuerbelastung

Hintergrund zur neuen Steuerreform

Abgabe Grundsteuer
Die neue Grundsteuer kommt ab 2025

Die bestehende Grundsteuer-Berechnung wurde 2018 für Verfassungswidrig erklärt, da es steuerliche Ungleichbehandlungen für Eigentümer von Wohnungen und Mehrfamilienhäuser enthält. Daher wurde eine neue Grundsteuer-Reform beschlossen, welche ab 2025 in Kraft treten soll. Das Ziel ist dabei eine Gleichheit zu schaffen und somit die Grundsteuer in Einklang mit dem Grundgesetz zu bringen. So werden durch die Grundsteuer beispielsweise sozialer Wohnungsbau, Wohnungsbau in Kommunen und genossenschaftliches Wohnen gefördert. Der Steuerpflichtige soll aber in Summe nicht wesentlich mehr zahlen als vorher. Dennoch kann es bei einzelnen Steuerzahlern durchaus zu einer deutlichen Steigerung der Grundsteuer kommen, basierend auf den neu berechneten Werten.

Was bedeutet die Grundsteuer-Reform für mich?

Ab 2022 beginnt die neue Bewertung von Immobilien und Grundstücken. Jeder Eigentümer bundesweit ist dabei verpflichtet von Juli bis Oktober 2022 eine Grundsteuer-Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt abzugeben (so genannte Feststellungserklärung). Bitte kümmern Sie sich daher rechtzeitig um eine entsprechende Erklärung. Sie brauchen aber vorerst nichts unternehmen, da das Finanzamt sich bei Ihnen melden wird.

Ab dem 01.01.2025 wird dann die neue Grundsteuer durch die Gemeinden erhoben. Für Sie als Eigentümer kann sich die Grundsteuer ändern. In vielen Fällen wird Sie jedoch nahezu unverändert bleiben, so zumindest der Gedanke des Bundes.

Grundsteuererklärung bzw. Feststellungserklärung: welche Daten muss ich abgeben?

Voraussichtlich müssen Sie folgende Daten abgeben:

  • Lage des Grundstücks
  • Fläche des Grundstücks
  • Art der Immobilie
  • Alter des Gebäudes
  • Wohnfläche der Immobilie
  • Bodenrichtwerte

Was passiert, wenn Eigentümer die Daten für die neue Grundsteuererklärung nicht fristgerecht abgeben?

Ursprünglich sollte die Frist zur Abgabe der Erklärung Ende Oktober 2022 sein. Die Frist stellte sich dann allerdings als Herausforderung für viele Bürger und Steuerberater heraus. Deswegen wurde die Frist verlängert: wer seine Grundsteuer bis Ende Januar 2023 nicht auf ELSTER eingetragen hat, kann sich auf hohe Strafen einstellen. Wenn die Daten nicht fristgerecht eingereicht wurden, bekommen Eigentümer eine Mahnung mit einer neuen Frist. Danach werden Bußgelder fällig, die laut Steuerexperten bis zu 25.000€ teuer werden können. Ob die Behörden wirklich solch hohen Strafen verhängen ist noch unsicher, jedoch nicht ausgeschlossen. Trotz der Strafzahlung sind Eigentümer verpflichtet die Grundsteuer nachzureichen. Auch die Personen, die falsche Angaben gemacht haben, können bestraft werden.

Wenn trotz Aufforderung und Strafandrohung keine Grundsteuer eingereicht wurde, schätzt das Finanzamt einfach. Dies wird zu Ungunsten der Eigentümer geschehen.

Was ändert sich durch die neue Grundsteuerreform?

Finanzamt Düsseldorf
Das Finanzamt in Düsseldorf

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich durch die Grundsteuerreform nicht viel ändern soll. Es steht lediglich die Berechnung im Vordergrund.

Bisher war die Lage des Grundstücks bzw. der Immobilie für die Berechnung nicht relevant. Es zählte lediglich die Größe des Grundstücks und die Gebäudefläche. Das wird sich durch das wertabhängige Berechnungsmodell ändern. Besonders Eigentümer von Immobilien in guten Lagen können daher mit höheren Kosten rechnen.

Die bisherige Berechnung der Grundsteuer wurde in einem mehrstufigen Verfahren durchgeführt, in dem auf den Einheitswert abgestellt wurde. Dieser wurde durch das jeweilige Finanzamt festgestellt. Dieser Einheitswert wurde dann mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert, um den Steuermessbetrag zu erhalten. Die Gemeinde hat dann noch Ihren Hebesatz darauf angewendet.

Beispiel:
Der Einheitswert für eine Wohnung in Berlin beträgt z.B. 450.000 €. Die Steuermesszahl beträgt 3,1 ‰. Dadurch ergibt sich ein Grundsteuermessbetrag von umgerechnet 139,50 Euro. Der Hebesatz in Berlin beträgt 810 %. Die Eigentümer des Hauses zahlen demnach pro Jahr 1.129,95 Euro Grundsteuer.

Warum muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Die Grundsteuer muss in einer Steuererklärung abgegeben werden, da zum ersten Hauptfeststellungsstichtag noch keine digitale Lösung für die Datenerhebung bereitgestellt werden konnte. Der Finanzverwaltung liegen viele, für die Neubewertung der Grundsteuer relevante Daten, nicht in elektronischer Form vor.

Sobald die Datenerhebung digitalisiert wurde, soll der bürokratische Aufwand minimiert werden. Bürger sollen von überflüssigen Mehrfacherklärungen befreit werden. Die elektronisch verfügbaren Daten zum Immobilienmarkt können anderen Behörden und Stellen der Steuerverwaltung zugesendet werden.

Wie berechnet sich die Grundsteuer zukünftig konkret?

Die Grundsteuer muss in einer Steuererklärung abgegeben werden, da zum ersten Hauptfeststellungsstichtag noch keine digitale Lösung für die Datenerhebung bereitgestellt werden konnte. Der Finanzverwaltung liegen viele, für die Neubewertung der Grundsteuer relevante Daten, nicht in elektronischer Form vor.

Sobald die Datenerhebung digitalisiert wurde, soll der bürokratische Aufwand minimiert werden. Bürger sollen von überflüssigen Mehrfacherklärungen befreit werden. Die elektronisch verfügbaren Daten zum Immobilienmarkt können anderen Behörden und Stellen der Steuerverwaltung zugesendet werden.

Wie berechnet sich die neue Grundsteuer?

Zur Berechnung der neuen Grundsteuer werden der Grundsteuerwert, die Grundsteuermesszahl und der Hebesatz benötigt. Es wird demnach der Einheitswert durch den Grundsteuerwert ausgetauscht.

Die Berechnung ist wie folgt:

Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = jährliche Grundsteuer

Der Grundsteuerwert ist dabei abhängig von diversen Faktoren,  wie bspw. Bodenrichtwert, Nettokaltmiete, Miete Niveaustufe. Die Berechnung erfolgt anhand von gängigen Bewertungsverfahren (bspw. Ertragswertverfahren für Wohnungen und Mehrfamilienhäuser). Diese Verfahren nutzen wir ebenfalls in der Bewertung von Immobilien. Klicken Sie hier für eine kostenlose Bewertung.

Finden Sie hier ein Berechnungsbeispiel

Berechnung der neuen Grundsteuer
Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Handelt es sich um eine bundeseinheitliche Lösung der Berechnung der Grundsteuer oder gibt es in jedem Bundesland eine eigene Berechnung?

Das Bundesministerium der Finanzen und nahezu alle Länder haben sich auf ein Bundesmodell geeinigt. Die Bundesländer haben aber die Chance von einer Öffnungsklausel Gebrauch zu machen und ein eigenes Grundsteuermodell einzuführen. Dementsprechend wird die Grundsteuer bundeseinheitlich erhoben, es sei denn das Bundesland nutzt die Öffnungsklausel.

Bei der Bewertung der Betriebe in Land- und Forstwirtschaft wenden alle das Bundesmodell (teilweise mit kleinen punktuellen Abweichungen) an

Wie werde ich bei der Abgabe der Grundsteuererklärung unterstützt und wo bekomme ich weitere Informationen?

Nahe Angehörige dürfen Sie bei der Datenübermittlung unterstützen. Falls die elektronische Übermittlung unzumutbar ist, kann ein Angehöriger, die für die Berechnung des Grundbesitzes nötigen Daten über die eigenen ELSTER Registrierung einreichen. Alternativ können Sie auch eine Abgabe der Erklärung in Papierform beantragen.

Allgemeine sonstige Informationen finden Sie, je nach Bundesland auf den für Sie zuständigen Internetseiten:

Können auch ausländische Personen die Grundsteuererklärung mit ELSTER abgeben?

Die Abgabe der Grundsteuererklärung erfolgt wie eine normale Steuererklärung über ELSTER. Es ist also auch für ausländische Personen über ELSTER ihre Grundsteuererklärung abzugeben, wenn sie einen Zugang erstellt haben. Dieser kann entweder über einen zugesendeten Code geschehen oder über einen digitalen Login. Sie können sich auf der Seite (https://www.elster.de/eportal/start) ein Benutzerkonto erstellen, dabei werden Sie auch durch zahlreiche FAQ's auf der Seite unterstützt.