Zusammenfassung: Vermieter von Immobilien zahlen ab 2023 ebenfalls eine CO₂-Abgabe für Ihre Immobilie
Ab 2023 müssen nicht mehr die Mieter bzw. Bewohner alleine die CO₂-Steuer zahlen. Die Bundesregierung legt die Kosten der Umweltsteuer auf Mieter und Vermieter um. Entscheidend ist dabei, wie gut oder schlecht ihre Wohnung energetisch saniert wurde. Je schlechter der Zustand, desto höher sind Ihre Kosten. Gehen sie als Vermieter Ihrer Immobilie bzw. Ihres Mehrfamilienhauses jedoch von einer nicht zu kleinen Summe aus. Im Rahmen unseres Ratgebers geben wir Ihnen eine Übersicht der wichtigsten Informationen und zeigen Ihnen, wie die Umweltsteuer berechnet wird. Nutzen Sie auch gerne unseren kostenlosen Service zur Berechnung der ungefähren Kosten.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Video
Was ist die CO₂-Steuer?
Die CO₂-Steuer ist eine Umweltsteuer und beruht auf der Freisetzung von Kohlendioxid-Emissionen (CO₂). Die Freisetzung von CO₂ ist in den letzten Jahren stark negativ in die Schlagzeilen gekommen, da es in Verbindung mit vielen negativen Klima-Ereignissen gebracht wird. Um die Emissionen zu reduzieren, hat die Bundesregierung im Jahre 2021 eine neue Steuer eingeführt. Geregelt wird diese Besteuerung im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). In diesem Gesetz wird geregelt, dass die Verursacher von Kohlendioxid auch entsprechend besteuert werden. Genau gesagt sieht der Staat vor, dass pro ausgestoßene Tonne CO₂ 25 € an Abgaben gezahlt werden sollen. Diese Kosten sollen über die kommenden Jahre noch weiter steigen. Im Jahr 2023 soll jedoch die Steigerung aufgrund der Energiekrise ausgesetzt werden. Deswegen erfolgt keine Steigerung. Es wird damit versucht, einen Anreiz für die Umrüstung auf erneuerbare Energien zu setzen.

Was ist das neue Stufenmodell bei der CO₂-Besteuerung für Immobilien?
Bisher war es so, dass diese CO₂-Steuer lediglich vom Mieter einer Mietswohnung getragen wird. Dies ändert sich ab dem 01. Januar 2023. Bei Wohngebäuden muss nicht mehr der Bewohner alleine die Steuer abführen, sondern es gilt eine Aufteilung zwischen Eigentümer und Bewohner (sofern dies unterschiedliche Personen sind). Hierbei gilt das Prinzip der energetischen Beschaffenheit der Immobilie. Je schlechter der energetische Zustand der Immobilie, desto mehr muss der Vermieter bzw. Eigentümer selber tragen. Die Bundesregierung hat sich ein Zehnstufenmodell überlegt. Gemäß diesem Modell muss der Vermieter von energetisch schlechten Immobilien bis zu 95 % der Kosten selber tragen. Dies trifft zu, wenn der CO₂ Ausstoß mehr als 52 kg CO₂ pro m2 pro Jahr beträgt. In der untenstehenden Tabelle finden Sie die jeweiligen Stufen:

CO₂-Steuer: Das müssen Vermieter jetzt wissen
Sie als Vermieter sollten genau überprüfen, wie viel CO₂ Ihre Immobilie produziert. Dafür überprüfen Sie bitte zunächst, mit welchem Brennstoff Ihre Immobilie beheizt wird und wie hoch die Kohlendioxid-Emissionen sind. Am einfachsten können Sie dies mit dem Energieausweis herausfinden. Auf der zweiten Seite des Verbrauchsausweises finden Sie die Angaben hierzu. Mithilfe dieser Angabe können Sie ziemlich genau feststellen, in welche Stufe Ihre Immobilie fallen wird. Sollte Ihnen diese Angabe fehlen, können wir Ihnen gerne behilflich sein. Lassen Sie sich entweder einen Energieausweis durch uns erstellen oder übermitteln Sie uns einige wenige Angaben, damit wir für Sie eine ungefähre Größe errechnen können.

Auf welcher Stufe ist meine Immobilie/meine Wohnung bei der CO₂-Steuer?
Sollten Sie die CO₂-Emissionen Ihrer Immobilie vorliegen haben, dann können Sie mittels der Tabelle oben direkt ermitteln, wie hoch Ihr Anteil sein wird. Nehmen wir an, dass Ihre Immobilie eine CO₂-Emission von 57,3 kg hat. In diesem Fall zählt Ihre Immobilie als energetisch sehr schlecht und demnach müssen Sie als Vermieter ab 2023 den Löwenanteil von 95 % der CO₂-Steuer zahlen.
Wie berechnet sich die CO₂ Steuer für meine Immobilie?
Die Steuer berechnet sich auf Basis unterschiedlicher Parameter. Entscheidend ist, mit welchem fossilen Brennstoff sie bzw. ihr Mieter heizen. Darüber hinaus ist wichtig, wie hoch die entsprechenden Emissionen tatsächlich waren. Das können Sie natürlich erst erfahren, wenn das Jahr vorbei ist und Sie eine Auflistung der Heizkosten erhalten. Angeblich sollen alle notwendigen Informationen Ihnen als Mieter und Vermieter mit der Heizkostenabrechnung übermittelt werden. Dennoch können Sie vorab die CO₂-Steuer ungefähr berechnen. Nutzen Sie hierfür Ihren Jahresverbrauch in Liter Öl bzw. kWh Erdgas, die Wohnungsgröße in m2, Preis pro Einheit des verbrauchten Brennstoffs und die CO₂-Emissionen. Mithilfe der Tabellen oben können Sie dann die ungefähren Kosten berechnen.
Was muss ich als Mieter/Vermieter als CO₂ Abgabe ab 2023 zahlen?
Das ist letztendlich abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Nutzen Sie hierfür gerne unseren kostenlosen Service. Wir berechnen Ihnen auf Basis einiger weniger Daten die ungefähren Kosten bzw. Erstattungen durch Ihren Vermieter. Bedenken Sie bitte, dass die Berechnung lediglich auf Basis aktuell vorliegender Informationen beruht und sich jederzeit noch ändern kann. Die finale Berechnung können Sie erst zum Ende des Jahres durchführen, wenn die tatsächlichen Informationen vorliegen.
Beispielrechnung CO₂-Kosten für Vermieter ab 2023 - ca. 215 € an Zusatzkosten für Sie als Vermieter
Nehmen wir an, dass sie eine ca. 70qm Wohnung vermieten. Diese Wohnung hat eine durchschnittliche Energiebilanz und stößt etwa 30 kg an CO₂ pro qm und Jahr aus. Der Brennstoff wird für die Heizung und das Warmwasser benutzt. Bei einem zweiköpfigen Haushalt gehen wir von einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von ca. 11.000 kWh Erdgas aus (beruhend auf einem durchschnittlichen Verbrauch gemäß Angaben von eon, Stand Anfang 2023). Der Preis pro kWh Gas beträgt derzeit etwa 16 Cent (gemäß NDR, Stand Anfang 2023). Auf Basis dieser Angaben liegt die Wohnung in Stufe 6 und damit teilen sich Vermieter und Mieter die Kosten der CO₂-Abgaben. In diesem Fall würde über die kommenden 4 Jahre 429,56 € an Gesamtkosten belaufen, wovon Sie als Vermieter 214,78 € bezahlen werden.
