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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Willkommen bei MietshausVerkaufen. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGBs”) und unsere Datenschutzbestimmung bestimmen das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen (“Verkäufer”) und der mh real estate services GmbH (“MietshausVerkaufen”, “wir” oder “uns”).

1. Mietshausverkaufen

Mietshausverkaufen bietet Privatpersonen eine Plattform auf der sie ihre Immobilie kostenfrei bewerten lassen können und direkt an private und institutionelle Anleger (“Käufer” oder “Investor”) verkaufen können. Dabei soll es dem Verkäufer so einfach, wie möglich gemacht werden, von der Bewertung bis zum Notartermin. Für den Fall, dass die Immobilie außerhalb des Investitionsspektrums von uns oder den Investoren liegt, helfen wir gerne mit der Vermittlung an einen Makler.

2. Rechtsverhältnis zwischen Verkäufer und Mietshausverkaufen

Mietshausverkaufen bietet Ihnen eine kostenlose Plattform zur Bewertung Ihrer Immobilie, sowie unseren Service, diese zu verkaufen. Durch das Einholen eines Angebots und das Akzeptieren unserer AGB, entsteht ein Rechtsverhältnis zwischen Ihnen, dem Verkäufer der Immobilie, und MietshausVerkaufen (nachfolgend auch “Plattformvertrag”). Sobald Sie sich entscheiden, Ihre Immobilie über die von MietshausVerkaufen gestellte Plattform zu verkaufen, schließen Sie einen Exklusivitätsvertrag mit Mietshausverkaufen und dem Investor. Der notarielle Kaufvertrag wird lediglich mit dem Investor geschlossen.

3. Mietshausverkaufen handelt im Namen des Käufers

Wenn wir Ihnen im Namen des Investors ein Angebot machen, so haben wir dafür eine entsprechende Vollmacht, um diesen bei Verhandlungen und dem Abschluss des endgültigen notariellen Kaufvertrages zu vertreten.
MietshausVerkaufen behält sich das Recht vor gegenüber dem Käufer entgeltlich tätig zu werden.

4. Angaben und Pflichten des Verkäufers

Um den Service von MietshausVerkaufen nutzen zu dürfen, versichern Sie die, dass,...
- ...Sie mindestens 18 Jahre alt sind und alle zur Immobilie gemachten Angaben korrekt sind sowie Sie Ihren primären Wohnsitz in Deutschland haben.
- …Sie der tatsächliche Eigentümer der Immobilie sind und sofern Sie lediglich Miteigentümer sind, diese Tatsache MietshausVerkaufen gegenüber offenlegen. Zudem müssen Sie eine Vollmacht oder einen Nachweis, dass alle Miteigentümer dem Verkauf zustimmen, haben, um über uns Ihre Immobilie zu verkaufen.
- … wenn Sie die Immobilie nicht selbst bewohnen, sind Sie verpflichtet uns über den aktuellen Mietvertrag in Kenntnis zu setzen. Insbesondere die Bedingungen, Dauer, Zahlungsverzüge in der Vergangenheit oder wiederholte Verstöße des Mieters gegen die Hausordnung oder den Mietvertrag, sind Miesthausverkaufen gegenüber offenzulegen.
- … Sie uns von jeglichen Änderungen des Mietvertrages, der Immobilie oder Ihres Wohnsitzes während des Verkaufsprozesses in Kenntnis setzen.
- … Sie, um einen reibungslosen und unkomplizierten Verkaufsprozess zu garantieren, MietshausVerkaufen schnelle Antworten auf unsere Anfragen geben.

5. Unser unverbindliches Kaufangebot

Nachdem einer unserer Mitarbeiter sich mit Ihnen in Verbindung gesetzt hat, erhalten Sie ein unverbindliches Kaufangebot. Wir versuchen, dieses so genau, wie möglich zu bestimmen, allerdings kann es sich nach dem Erhalt weiterer Kenntnisse ändern. Wir sind in keiner Weise verpflichtet Ihnen ein verbindliches Kaufangebot für Ihre Immobilie zu machen.

Unser erstes unverbindliches Angebot gibt eine grobe Angabe darüber, wie viel wir im Namen des Investors potentiell für Ihre Immobilie zahlen würden. Um uns ein besseren Eindruck über die Immobilie zu verschaffen, benötigen wir objektspezifische Unterlagen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Protokolle der letzten Eigentümerversammlung, Grundrisse des Objekts, Energieausweis und alle aktuellen Mietverträge. Zudem behalten wir uns das Recht vor, selbst und/oder von einem von uns bestellten Gutachter die Immobilie vor Ort besichtigen zu lassen. Dabei versuchen wir jegliche Mängel, die einen Einfluss auf unser unverbindliches Angebot haben, auszuschließen.

Nach Abschluss dieses Besichtigungstermins unterbreiten wir Ihnen im Namen des Investors ein finales Angebot, dessen Gültigkeit für sieben Tage besteht. Sollten Sie dieses Angebot annehmen, müssen Sie einen Exklusivitätsvertrag mit uns und dem Käufer unterschreiben. Wir behalten uns das Recht vor, von dem Exklusivitätsvertrag zurückzutreten oder den Preis entsprechend anzupassen, für den Fall, dass wir bei der Berechnung des Wertes Ihrer Immobilie Fehler gemacht haben.

6. Besichtigungen durch einen Gutachter oder Mietshausverkaufen

Sofern wir Ihnen ein unverbindliches Kaufangebot für Ihre Immobilie unterbreitet haben, können Sie innerhalb von fünf Werktagen einen Besichtigungstermin mit uns vereinbaren. Dieser sollte innerhalb von 14 Tagen stattfinden, um einen schnellen Verkaufsprozess zu garantieren. Falls Sie keine Zeit haben, ist das natürlich kein Problem. Sollten Sie in dieser Zeit keine Möglichkeit haben einen Termin zu vereinbaren, müssen Sie sich lediglich erneut ein unverbindliches Angebot von uns einholen.Sie garantieren, dass während des Besichtigungstermins ein gefahrenfreier Zugang zu der Immobilie gewährleistet ist.

7. Kaufvertrag und Notartermin

Der zwischen Ihnen und MietshausVerkaufen oder dem Investor geschlossene Exklusivitätsvertrag garantiert Ihnen für 21 Tage das von uns gebotene finale Angebot unter dem Vorbehalt, dass die technische und rechtliche Untersuchung Ihrer Immobilie keine Mängel aufdeckt.Sollte bei dieser Untersuchung alles erfolgreich verlaufen oder sollten Sie das angepasste Angebot annehmen, so vereinbaren wir mit einem Notar aus unserem Netzwerk einen Termin zum Verkauf. Der Notar wird Ihnen einen Entwurf zum Kaufvertrag zukommen lassen. Innerhalb von zwei Wochen werden wir zusammen einen Termin zum notariellen Verkaufsabschluss ausmachen, bei dem MietshausVerkaufen den Käufer vertritt. Bitte erscheinen Sie dazu persönlich. Der Notar wird Ihnen während des gesamten Prozesses als unabhängiger Berater zur Seite stehen und Ihnen Fragen zu dem Inhalt des Kaufvertrages beantworten. Alle anfallenden Notar- und Grundbuchgebühren werden dabei von MietshausVerkaufen übernommen. Für Sie ist dieser Prozess also vollkommen kostenlos!

8. Haftung

MietshausVerkaufen haftet in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen oder Vertretern, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften MietshausVerkaufen, unsere Vertreter und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Dabei sind wesentliche Vertragspflichten solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Mietshausverkaufen übernimmt abgesehen von den oben genannten Umständen keine Haftung in den folgenden Fällen.

- Schäden, die durch Hard- oder Softwarefehler entstehen können trotz der hohen Sorgfalt die wir an den Tag legen immer entstehen. Für Schäden, die aufgrund solcher Fehler entstehen, haftet MietshausVerkaufen nicht.
- Mietshausverkaufen haftet nicht für die Genauigkeit unserer Bewertungsmethoden, der Bewertung selbst, des Angebotes, des angepassten Angebotes oder des finalen Angebotes
- Mietshausverkaufen haftet nicht für die Beratung des Notars beim Verkauf, da dieses Rechtsverhältnis bei der Eigentumsübertragung lediglich zwischen Ihnen und dem Notar besteh
- Mietshausverkaufen haftet nicht für die Richtigkeit von Dokumenten, die Ihnen vom Notar oder uns während des Verkaufsprozesses zu Verfügung gestellt werden.

9. Kündigung des Plattformvertrags

Sie können den Plattformvertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen auf schriftlichen Wege kündigen via Email kündigen.

10. Datenschutz

Mietshausverkaufen speichert beim Absenden einer Anfrage Ihre Daten zur Bewertung der Immobilie sowie zur Kontaktaufnahme ab. Um den aktuellsten Stand abzufragen, sehen Sie sich bitte unsere Datenschutzrichtlinien an.

11. Änderung der AGB

Mietshausverkaufen kann die AGB jederzeit ändern. Sollten Sie und wir uns in einem Vertragsverhältnis befinden, so geben wir zwei Wochen vor der Änderung schriftlich Bescheid. Sollten Sie den Änderungen nicht binnen einer Woche schriftlich widersprechen, gehen wir davon aus, dass Sie den Änderungen zustimmen.

12. Gerichtsstand

Mietshausverkaufen kann die AGB jederzeit ändern. Sollten Sie und wir uns in einem Vertragsverhältnis befinden, so geben wir zwei Wochen vDer Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien ist Berlin. Mietshausverkaufen bleibt jedoch berechtigt, Ansprüche auch am Sitz des Auftraggebers gerichtlich geltend zu machen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.or der Änderung schriftlich Bescheid. Sollten Sie den Änderungen nicht binnen einer Woche schriftlich widersprechen, gehen wir davon aus, dass Sie den Änderungen zustimmen.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

Vertrauensvoller Umgang mit Ihren Daten

Die passende Immobilie? Der passende Cookie! Für die Anpassung unsere Leistungen nutzen wir mehrere Arten von Cookies, um sicherzustellen, dass Sie das beste Erlebnis auf unserer Website erhalten. Durch die Nutzung unserer Website stimmen Sie Cookies zu. MEHR ERFAHREN

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